LIZENZVEREINBARUNG (ÖFFENTLICHER VERTRAG)
über die Einräumung des Rechts zur Nutzung eines Computerprogramms
BrandVox
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Die auf der Grundlage der Satzung tätige Gesellschaft mit beschränkter Haftung „SEMANTRUM“ in der Person der Direktorin Shabunina Olena (im Folgenden als LIZENZNEHMER bezeichnet) bietet jeder juristischen oder natürlichen Person (im Folgenden als LIZENZNEHMER bezeichnet) den Abschluss an Lizenzvereinbarung (öffentliche Vereinbarung) über die Gewährung des Rechts zur Nutzung des Computerprogramms BrandVox (im Folgenden: Lizenzvereinbarung) durch Erteilung einer nicht ausschließlichen Lizenz an den LIZENZNEHMER.
1.2. Der Lizenzvertrag für ein öffentliches Angebot ist öffentlich und gemäß den Artikeln 633, 641, 644 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Ukraine sind seine Bedingungen für alle juristischen oder natürlichen Personen gleich.
1.3. Gegenstand dieser Lizenzvereinbarung ist das Rechtsverhältnis, das im Zusammenhang mit der Erteilung einer nicht ausschließlichen Lizenz zur Nutzung des Computerprogramms BrandVox an den LIZENZNEHMER entsteht.
1.4. Das BrandVox-Computerprogramm ist ein unteilbares Produkt, dessen Komponenten nicht zur getrennten Verwendung getrennt werden können, und ist als Gegenstand des Urheberrechts lizenziert, dessen Eigentumsrecht der SEMANTRUM Limited Liability Company gehört.
1.5. Das Computerprogramm BrandVox ist ein spezialisierter Softwarekomplex, der für den Einsatz bei der Tätigkeit juristischer Personen, Einzelunternehmer und Einzelpersonen als System zur Suche und Verarbeitung von Informationen bestimmt ist.
Der LIZENZNEHMER erwirbt das Recht, das BrandVox-Computerprogramm als Referenzressource zu nutzen und kann es nach eigenem Ermessen zur Unterstützung seiner Aktivitäten verwenden.
1.6. Die Identifizierung des LIZENZNEHMERS als rechtmäßiger Benutzer des Computerprogramms BrandVox erfolgt mithilfe eines besonderen Autorisierungsmittels – eines Logins für den autorisierten Zugriff auf das Computerprogramm BrandVox, das nicht an Dritte weitergegeben werden kann.
Das Autorisierungsverfahren ist in Abschnitt 4 dieser Lizenzvereinbarung definiert.
2. UMFANG DER RECHTE ZUR NUTZUNG DER BRANDVOX-COMPUTERSOFTWARE
2.1. Das Recht des LIZENZNEHMERS zur Nutzung des BrandVox-Computerprogramms, das er gemäß den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhält, hat den Charakter eines nicht ausschließlichen urheberrechtlichen Eigentumsrechts, das vorsieht, dass es während der gesamten Laufzeit (Laufzeit) des Lizenz behält sich der LIZENZNEHMER die Möglichkeit vor, das Computerprogramm BrandVox in irgendeiner Weise unabhängig zu nutzen, sowie das Recht, anderen Personen die Nutzung des Computerprogramms BrandVox in irgendeiner Weise zu gestatten oder zu verbieten, die in den Befugnissen des Urheberrechtsgegenstands enthalten ist Eigentumsrechte gemäß Artikel 12 des Gesetzes der Ukraine „Über Urheberrecht und verwandte Rechte“.
2.2. Der LIZENZNEHMER erhält im Rahmen dieser Lizenz das Recht, das BrandVox-Computerprogramm nur als Referenzressource zur Informationsunterstützung seiner Aktivitäten zu nutzen, einschließlich der Entscheidungsfindung nach eigenem Ermessen im Zusammenhang mit seinen betrieblichen, personellen, finanziellen, Marketing- und anderen Aktivitäten , während der LIZENZGEBER nicht für die Folgen der Entscheidungen des LIZENZNEHMERS verantwortlich ist.
2.2.1. Mit der Nutzung des Computerprogramms BrandVox erwirbt der LIZENZNEHMER das Recht: Zugang zum Computerprogramm BrandVox einzurichten und dieses zu nutzen, um mit dessen Hilfe Informationen und Analysedaten zu erhalten, um seine Aktivitäten sicherzustellen;
2.2.2. Bei der Nutzung des Computerprogramms BrandVox ist es dem LIZENZNEHMER untersagt:
a) auf eine Dekompilierung oder Disassemblierung des Softwareteils des BrandVox-Computerprogramms zurückzugreifen;
b) Logins und Passwörter für den Zugriff auf das BrandVox-Computerprogramm oder den direkten Zugriff darauf an Dritte zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung weiterzugeben;
c) die im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Texte und Informationen in anderen Suchmaschinen, Datenbanken oder elektronischen Veröffentlichungen und Sammlungen zu platzieren sowie deren Platzierung und Verbreitung im Internet durchzuführen;
d) die im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Texte und Informationen in gedruckten Massenmedien, gedruckten Sammlungen oder anderen gedruckten Quellen zu verwenden.
2.3. Gegenstand des Urheberrechts ist auch die Form und Art der Darstellung der im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Informationen, daher ist jede Nutzung des BrandVox-Computerprogramms sowie der darin eingestellten Inhalte ohne schriftliche Genehmigung des LIZENZGEBERs untersagt verbotene Informationen in derselben Form und unter Verwendung eines ähnlichen Stils auf andere Weise als in Abschnitt 2.2 dieser Lizenz vorgesehen.
2.4. Mit Ablauf der Laufzeit (Laufzeit) der Lizenz verliert der LIZENZNEHMER das Recht (automatisch verwirkt), das BrandVox-Computerprogramm in dem in Abschnitt 2.2 dieser Lizenz angegebenen Umfang zu nutzen.
2.5. Während der gesamten Laufzeit (Laufzeit) dieser Lizenz hat der LIZENZGEBER das Recht, in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise den Umfang und die Reihenfolge der Nutzung des BrandVox-Computerprogramms durch den LIZENZNEHMER zu kontrollieren und vom LIZENZNEHMER die Einstellung zu verlangen