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VEREINBARUNG

über die Gewährung einer nicht-exklusiven Lizenz für das Computerprogramm BrandVox

für einen gemeinnützigen Fonds unter Testbedingungen

 

1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „CEMANTRUM“, vertreten durch die Direktorin Shabunina Olena Vsevoludavna, handelt auf der Grundlage der Satzung (im Folgenden als LIZENZNEHMER bezeichnet) und bietet jede gemeinnützige Stiftung an, die gemäß der Gesetzgebung der Ukraine registriert ist (im Folgenden als LIZENZNEHMER bezeichnet). ), diese Vereinbarung über die Gewährung einer nicht-exklusiven Lizenz für das Computerprogramm BrandVox abzuschließen

unter den Testbedingungen (im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet).

​2. Gegenstand dieser Vereinbarung ist das Rechtsverhältnis, das im Zusammenhang mit der Erteilung einer nicht ausschließlichen Lizenz an den LIZENZNEHMER zur Nutzung des Computerprogramms BrandVox unter Testbedingungen entsteht.

Das BrandVox-Computerprogramm ist ein unteilbares Produkt, dessen Komponenten nicht zur getrennten Verwendung getrennt werden können, und ist als Gegenstand des Urheberrechts lizenziert, dessen Eigentumsrecht der SEMANTRUM Limited Liability Company gehört.

3. Zweck der Lizenzerteilung ist die Unterstützung der Tätigkeit des LIZENZNEHMERS durch die Bereitstellung des Zugriffs auf das Computerprogramm BrandVox zu Testzwecken.

4. Das Computerprogramm BrandVox ist ein spezielles Softwarepaket, das zur Verwendung als Such- und Informationsverarbeitungssystem bestimmt ist. Bei den im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Informationen handelt es sich um Open-Source-Informationen.

5. Die Lizenz wird für den Testzeitraum gewährt, und zwar bis zum 31.12.2023, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung dieser Vereinbarung und dem Erhalt der Lizenz. Der Abschluss des Vertrags erfolgt durch die vollständige und bedingungslose Annahme seiner Bedingungen durch den LIZENZNEHMER durch Registrierung (Autorisierung) auf der Website des LIZENZGEBERS.

Durch den Abschluss dieser Vereinbarung ist der LIZENZNEHMER vollständig mit den Bedingungen der Datenschutzrichtlinie vertraut und stimmt diesen zu, die unter dem folgenden Link verfügbar ist: https://www.brandvox.net/uk/privacy-policy

6. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, das Computerprogramm BrandVox ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit und nur zu Testzwecken zu nutzen. Die Nutzung des Computerprogramms BrandVox zu kommerziellen Zwecken ist untersagt.

Bei der Nutzung des Computerprogramms BrandVox ist es dem LIZENZNEHMER untersagt:

 

a) auf eine Dekompilierung oder Disassemblierung des Softwareteils des BrandVox-Computerprogramms zurückzugreifen;

b) Logins und Passwörter für den Zugriff auf das BrandVox-Computerprogramm oder den direkten Zugriff darauf an Dritte zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung weiterzugeben;

c) die im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Texte und Informationen in anderen Suchmaschinen, Datenbanken oder elektronischen Veröffentlichungen und Sammlungen zu platzieren sowie deren Platzierung und Verbreitung im Internet durchzuführen;

d) die im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Texte und Informationen in gedruckten Massenmedien, gedruckten Sammlungen oder anderen gedruckten Quellen zu verwenden.

 

7. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, dem LIZENZGEBER Berichte über die Testergebnisse, darunter Berichte über festgestellte Fehler und Verbesserungsvorschläge, zur Verfügung zu stellen. Der LIZENZNEHMER verpflichtet sich, vertrauliche Informationen über festgestellte Mängel und Fehler, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Computerprogramms BrandVox auftreten können, nicht an Dritte weiterzugeben.

8. Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, die bereitgestellten Berichte und Rückmeldungen zur Verbesserung des BrandVox-Computerprogramms zu verwenden. Alle geistigen Eigentumsrechte, die während der Gültigkeit dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Berichten durch den LIZENZNEHMER entstehen können, gehen ab dem Zeitpunkt ihres Erhalts auf den LIZENZGEBER über.

9. Alle geistigen Eigentumsrechte am BrandVox-Computerprogramm liegen beim LIZENZGEBER. Diese Vereinbarung gewährt dem LIZENZNEHMER keine weiteren Rechte, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung aufgeführt sind.

10. Das BrandVox-Computerprogramm wird „wie besehen“ zur Nutzung bereitgestellt. Der LIZENZNEHMER ist nicht verantwortlich für Fehler, Ausfälle, Datenspeicherung des LIZENZNEHMERS und andere Mängel.

11. Der LIZENZNEHMER übernimmt alle möglichen Risiken, die mit der Nutzung des Computerprogramms BrandVox verbunden sind.

Der LIZENZGEBER ist gegenüber dem LIZENZNEHMER und Dritten nicht für die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der im BrandVox-Computerprogramm enthaltenen Informationen, Daten und Daten sowie der aggregierten Analysedaten verantwortlich, die der LIZENZNEHMER durch die Nutzung des BrandVox-Computers erhält Programm.

12. Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung einseitig zu kündigen.

13. Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, einseitig Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung vorzunehmen. Wenn der LIZENZNEHMER mit den vom LIZENZGEBER vorgenommenen Änderungen nicht einverstanden ist, muss der LIZENZNEHMER die Nutzung des BrandVox-Computerprogramms einstellen.

14. Alle Streitfragen, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihrer Umsetzung auftreten können, werden vom LIZENZGEBER und dem LIZENZNEHMER durch Verhandlungen und nur in Gegenwart einer schriftlichen Erklärung per Post gelöst. Das vorgerichtliche Streitbeilegungsverfahren ist obligatorisch. Für den Fall, dass durch Verhandlungen keine Einigung über strittige Fragen erzielt werden kann, sind diese

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